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Akut Verträgt Hall eine Müllverbrennung?
Vor kurzem besuchte der neu bestellte Landesrat DI. Hans Lindenberger einige Tiroler Gemeinden, darunter auch Hall, um bei den Gemeinderäten für eine Müllverbrennungsanlage zu werben.
Im Falle der Verwirklichung stellte der clevere Landesrat - nach verlässlichen Quellen- eine großzügige finanzielle Unterstützung der Gemeinde in Aussicht.
Das Echo der so um unser Wohl bemühten Gemeindevolksvertreter war- wie aus dem Ausschnitt aus der TT zu ersehen ist - sehr positiv. So wie es der rührige Landesrat selbst ausdrückt: die Rückmeldungen sind sensationell.
Natürlich möchte niemand eine Ortsdiskussion oder gar eine Standortdiskussion. Es gehe ja nur darum, das Thema an sich zu bearbeiten. Was aber soll das heißen?
Trotzdem: der Standort ist schon gefunden. Denn wenn der Wärmeabnehmer, Gleis- und Autobahnanschluss schon vorhanden sind, dürfte die Standortfrage (siehe TT- Bild) doch schon gelöst sein.
Also verbleibt noch die Ortsdiskussion. Und die lassen wir uns nicht verbieten und eröffnen sie hiermit.
Tiroler Tageszeitung Nr. 40- 17.2.2006
Foto: Parigger
Die süße Versuchung:
Tatsächlich bieten sich Grundstücke in der Nähe des Biomasseheizkraftwerkes (z.B. der letzte Rest des seinerzeit als Naherholungsgebiet gepriesenen Auwaldes) als idealer Standort an. Dieses Fernheizwerk verfügt schon über Bahnanschluss, liegt nahe an der Autobahn und dem Ahrntal. Zudem ist ein Wärmeabnehmer durch das Wärmeleitungsnetz schon vorhanden und man könnte die Wärme aus dem Müll, für den man noch bezahlt wird, gewinnen. Außerdem wird das Ganze noch durch eine enorme Euro-Zuwendung versüßt.
Wer könnte dem widerstehen!
Aber einige Haken hat die Sache nun doch: So eine Anlage, in der nun der Müll von ganz Tirol, und sei es auch nur der sortierte, verbrannt wird, erzeugt ungeheure Mengen an Energie, die in Hall, vor allem im Sommer, nie verbraucht werden wird können. In Strom umwandeln lässt sich die Wärme nur zu einem geringen Teil.
Es verbliebe noch die Möglichkeit, das Warmwasser z.B. nach Innsbruck zu verfrachten.
Haben unsere Politiker nicht bedacht, dass aus dem einmal notwendigen Kamin Tonnen von Luftschadstoffen entweichen? Allein beim Heizkraftwerk entweichen (nach eigenen Angaben der Stadtwerke Hall) jährlich an die 18 Tonnen hochgiftige Stickoxyde und 20 Tonnen Kohlenmonoxyd! Über die übrigen Schadstoffe, wie Kohlendioxyd und Staub, gibt es keine offiziellen Angaben. Diese giftigen Gase werden - dank der von manchen Politikern hochgelobten Technologie - auf die Bevölkerung im Umkreis von mehr als 500 m verteilt. In diesem Werk werden aber nur Hackschnitzel und Erdgas verbrannt.
Im Vergleich zu einer Müllverbrennung, in der fast jegliche Art von Abfällen verbrannt wird, ist aber dieses Werk geradezu harmlos. Wie viel ist eigentlich den Politikern die Gesundheit der Bevölkerung von Hall wert?
Ist unseren Politikern etwa nicht bekannt, dass die gesetzlich zulässigen Grenzwerte an Feinstaub und Stickstoffdioxyd schon längst überschritten werden?
Quelle: Umweltbundesamt
Und ist ihnen etwa auch nicht bekannt, dass ein 300 m breiter Streifen beiderseits der Inntalautobahn A 12 zwischen Hall und Kundl nach den Statuserhebungen gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft wegen der Überschreitungen der Grenzwerte von Stickoxyden als Sanierungsgebiet ausgewiesen ist?
Schädlichkeit der Abgase und Stäube und deren Grenzwerte:
Lungengängiger Feinstaub - PM-10: Wird auf Grund der häufigsten Zusammensetzung als krebserregend eingestuft; wird auch bei der Müllverbrennung frei; Grenzwert wird bereits laufend überschritten!
Stickstoffdioxyd: Hochgiftiges Gas, MAK-Wert: 6 mg/m3, 5-mal giftiger als
Stickstoffmonoxyd: Giftiges Gas,
Kohlenmonoxyd: Sehr giftiges Gas:
Kohlendioxyd: Erstickendes Gas, bewirkt Sauerstoffmangel
Zusätzlich entstehen durch die Müllverbrennung - je nach Zusammensetzung des Mülls - hochgiftige Dioxine und Schwermetalloxyde.
Gesetzliche Grenzen:
Nach den Bestimmungen des § 74 der Gewerbeordnung dürfen Betriebsanlagen nur dann genehmigt werden, wenn sichergestellt ist, dass durch sie die Nachbarn (alle Personen, die durch die Auswirkungen der Anlage betroffen werden, unabhängig von der Entfernung) durch die Emissionen nicht unzumutbar belästigt werden.
Als unzumutbar wird sicher anzunehmen sein, wenn die folgenden Immissionsgrenzwerte nach dem Immissionsschutzgesetz- Luft überschritten werden.
AUSZUG AUS DEM IMMISSISIONSSCHUTZGESETZ- LUFT
Anlage 1: Konzentration
ABKÜRZUNGEN:
HMW: Halbstundenmittelwert MW8: 8 Stunden-Mittelwert
TMW: Tagesmittelwert JMW: Jahresmittelwert
Zu § 3 Abs. 1:
Als Immissionsgrenzwert der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit in ganz Österreich gelten die Werte in nachfolgender Tabelle:
Konzentrationswerte in µg/m3 (ausgenommen CO: angegeben in mg/m3)
| Luftschadstoff |
HMW |
MW8 |
TMW |
JMW |
| Schwefeldioxid |
200 *1) |
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120 |
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| Kohlenstoffmonoxid |
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10 |
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| Stickstoffdioxid |
200 |
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30 *2) |
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| PM10 |
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50 *3) |
40 |
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| Blei in PM10 |
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0,5 |
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| Benzol |
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5 |
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Schwebestaub (Anm.: tritt am 31. 12. 2004 außer Kraft)
*1) Drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte pro Kalenderjahr bis zu einer Konzentration von 350 µg/m3 gelten nicht als Überschreitung.
*2) Der Immissionsgrenzwert von 30 µg/m3 ist ab 1. Jänner 2012 einzuhalten. Die Toleranzmarge beträgt 30 µg/m3 bei In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes und wird am 1. Jänner jedes Jahres bis 1. Jänner 2005 um 5 µg/m3 verringert. Die Toleranzmarge von 10 µg/m3 gilt gleich bleibend von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2009. Die Toleranzmarge von 5 µg/m3 gilt gleich bleibend von 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2011.
*3) Pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: ab In-Kraft-Treten des Gesetzes bis 2004: 35; von 2005 bis 2009: 30; ab 2010: 25.
Wie aus den Fußnoten ersichtlich, werden die Grenzwerte schrittweise gesenkt. Auf diese Senkung müsste natürlich auch Rücksicht genommen werden.
Und dies sind die Fakten:
HALL ZÄHLT ZU DEN SPITZENREITERN DER SCHADSTOFFBELASTUNG!
Schließlich dürfen wir auch auf die Bestimmungen der §§ 180 ff des Strafgesetzbuches verweisen, wonach jene zu bestrafen sind, die entgegen einer Rechtsvorschrift vorsätzlich oder fahrlässig die Luft so verunreinigen, dass dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen verursacht wird.
REALISTISCHE PROGNOSEN:
Die in Hall gemessenen Werte beziehen sich zugegebenermaßen nur auf den südlichen Teil von Hall.
Aber dieser Teil (etwa zwischen Inn und Bahn), der überhaupt nicht mehr belastbar ist, spielt die Hauptrolle, weil hier auch das Heizkraftwerk zusätzlich emittiert.
Der von den Befürwortern einer Müllverbrennung häufig geäußerten Meinung, die Technologie für die Abgasreinigung sei so ausgereift, dass die zulässigen Emissionswerte sogar unterschritten werden
(LR. Lindenberger: 60 % der Investition fließen in die Abgasreinigung), können wir deshalb nichts abgewinnen, weil die Umweltbelastung nicht nur von den Emissionen pro m3 Abluft, sondern vor allem von der zu verbrennenden Müllmenge, der daraus entstehenden Abluftmenge und deren Verteilung abhängt!
Und gerade bei dieser ausschlaggebenden Frage hüllen sich diese Befürworter in Schweigen!
Die Folgen einer solchen (von der Bevölkerung schon gewohnten) 0- Transparenz sind natürlich wuchernde Spekulationen.
Wir sehen es aber als ein Grundrecht an, dass nicht nur die Entscheidungsträger sondern auch die betroffenen Bürger über die zu erwartenden Belastungen hinreichend informiert werden.
Auch ohne Spekulation kann auf Grund der Erfahrungen mit dem Heizkraftwerk, mit dem (nach Angaben der Stadtwerke) die Schadstoffbelastungen im Umkreis bis mehr als 1 km um 10- 15 % gestiegen sind, vermutet werden, dass diese Auswirkungen bei einer Müllverbrennung bei Weitem übertroffen werden.
Die oft gepriesene Abgastechnologie besteht nämlich auch darin, die Abluft möglichst hoch zu blasen, damit sie möglichst großräumig verteilt wird. Das würde bedeuten, dass je nach Windlage (z.B. bei Südwind), ein großer Teil des Stadtgebietes (vor allem die Schwimmbadgegend und Hl. Kreuz) von den Segnungen eines solchen Werkes betroffen wäre! Leider liegen für diese Stadtbereiche keine Immissionswerte vor, so dass man nicht weiß, wie belastbar sie noch sind! (Das würde doch nur zur Verunsicherung beitragen!)
Es wäre nun für die Gemeindeverantwortlichen auch höchste Zeit zur Entscheidung, ob Hall als Kulturstadt erhalten oder endgültig zur Tiroler Metropole für Müllablagerung jeglicher Art degradiert werden soll.
Wir sind aber auf Grund aller Erwägungen davon überzeugt, dass Hall eine Müllverbrennung nicht verträgt und eine Studie eines neutralen Umweltchemikers dies bestätigen würde.
Nachdem ein großer Bevölkerungsteil ohnedies schon mit Schadstoffen unzumutbar belastet ist, können wir uns auch unmöglich vorstellen, dass von Seite der Gewerbebehörde eine weitere Belastung zugelassen würde.
Sollte dies dennoch in Erwägung gezogen werden, wird sich die betroffene Bevölkerung dagegen mit allen erlaubten Mitteln zur Wehr setzen.
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